Im Folgenden haben wir eine Reihe von häufig gestellten Fragen zum m4 Award zusammengefasst.
In jedem Fall empfehlen wir vor Einreichung Ihrer Unterlagen ein persönliches Beratungsgespräch bei BioM.
Mit dem m4 Award sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, die ein klares Potenzial für eine anschließende Unternehmensgründung haben. Antragsteller sollten eine grundsätzliche Bereitschaft zur Unternehmensgründung haben.
Nein, die maximale Summe über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren liegt bei 500.000 Euro.
In jeder Ausschreibungsrunde werden bis zu 5 Projekte ausgezeichnet.
Nicht zwingend, aber es muss eine Schutzrechtstrategie dargelegt werden, denn Schutzrechte / Patente oder proprietäres Know-How sind in der Regel notwendige Bedingung für eine Kommerzialisierung im Hochtechnologiebereich. In jedem Fall wird eine Kontaktaufnahme zur zuständigen Technologietransferstelle empfohlen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Gründung eines Unternehmens noch während der Förderphase. Es wird im Einzelfall geprüft, wie die Forschungsförderung im Fall einer vorzeitigen Ausgründung weitergeführt werden kann.
Ein auf Ausgründung gerichtetes Vorhaben als Gesamtprojekt kann durchaus durch mehr als einen geeigneten Förderbaustein gefördert werden. Grundsätzlich ist jedoch keine Doppelförderung einzelner Arbeitspakete möglich, hier ist eine klare Abgrenzung notwendig.
Nein, auch eine anteilige Förderung ist möglich. Es muss aber ein adäquate personelle Ausstattung ersichtlich sein.
Auf der ersten Stufe dürfen die 5-seitigen Kurzbeschreibungen in Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Wird die zweite Auswahlstufe erreicht, müssen die 15-seitigen Skizzen in deutscher Sprache eingereicht werden.
Nein, ggf. sind aber Unteraufträge in geringem Ausmaß möglich.